Einhaltung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
DOORMAN IM EINZELHANDEL

Gerade in der Corona- Krise können wir durch den Einsatz unserer geschulten Mitarbeiter eine schnelle, qualifizierte und flexible Umsetzung der geforderten Maßnahmen für den Schutz Ihrer Mitarbeiter und Kunden realisieren.

Für die Verordnungen, welche für einen ReStart im Einzelhandel notwendig sind, steigt die Nachfrage an Sicherheitspersonal, da die Maßnahmen flächendeckend  und damit allgemein verbindlich für den gesamten Einzelhandel sind.

Wir setzen folgende Maßnahmen für Sie durch:

  • die Einhaltung und Kontrolle der 1/20-Regelung bzw. der Zugangsbeschränkungen
  • eine Abstandsregel zwischen den Kunden und oder dem Personal von 1,5 Metern
  • das Tragen von Alltagsmasken
  • die Kundenzählung
  • Auflagen zur Desinfektion von Warentransportmitteln

Alle von uns eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter verfügen selbstverständlich über die notwendigen Qualifikationen und behördlichen Genehmigungen (§34a GewO).

Sie sind geschult und handeln kundenfreundlich und  serviceorientiert, bringen Erfahrungen mit, beherrschen die Deeskalationstechniken und meistern damit auch schwierigere Situationen.

Wir erstellen mit Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Sicherheitskonzept zur Einhaltung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.